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Gerichtsgutachten
Das Gericht erteilt den Auftrag an dem Sachverständigen in einem selbständigen Beweisverfahren oder in
einem Rechtstreit. Grundlage ist der Beweisbeschluss der die Aufgaben (Beweisthemen) festlegen. Es
gilt öffentliches Recht.
Ziel für mich als Sachverständiger ist im Gutachten mein Fachwissen über die Beweisthemen so weiterzu-
geben, das der Leser (meist der Richter) sich ein Bild über die Themen machen kann und so in der Lage
ist eine Endscheidung zu treffen.
Die Honorarvergütung und der Ersatz für Aufwendungen richten sich nach dem JVEG (Justizvergütung-
und –entschädigungsgesetz)
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