Kosten
Im Gerichtsverfahren richten sich die Honorarvergütung und der Ersatz für Aufwendungen nach dem JVEG
(Justizvergütung- und –entschädigungsgesetz).
Im Privat- und Schiedsauftrag geschieht dies in Anlehnung an das JVEG. Der Stundensatz variiert je nach
Schwierigkeit zwischen 80 € bis 120 € (zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer).
Weitere Kosten wie zum Beispiel: Miete für technische Geräte, Fremddienstleistungen, Übernachtungskosten,
Reisekosten (für Bahn, Flugzeug oder Mietwagen), Portokosten usw. werden gesondert nach tatsächlichem
Aufwand in Rechnung gestellt.
Die Zahlungsbedingungen: Anzahlung von ca 75 % der zu erwartenden Auftragssumme bei Auftragserteilung,
Restzahlung bei der Übergabe des Gutachtens oder per Nachnahme.
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