Privatgutachten
Als Privatgutachten bezeichnet man alle Gutachten die außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private
Auftraggeber erstellt werden. Auftraggeber können z.B. sein:
- Private- oder juristische Personen
- Rechtsanwälte
- Behörden
- Versicherungen
- Firmen, Einzelhandel, Großhandel
- Vereine und Verbände
So kann ein Privatgutachten zur Problem- und Schadenidentifikation, Beweissicherung, Bewertung oder
auch zur Vorbereitung außergerichtlicher Einigungen und Vergleiche eingesetzt werden.
So hilft ein Privatgutachten einen Prozess zu beschleunigen oder ihn im besten Falle ganz zu vermeiden.
In einem Gerichtsverfahren ist ein Privatgutachten kein Beweismittel, sondern ein qualifizierter
Parteivortrag, der vom Gericht entsprechend beachtet, zur Kenntnis genommen, ernsthaft erwogen und
in die Entscheidungsfindung einbezogen werden muss
Die Honorarvergütung und der Ersatz für Aufwendungen richten sich nach dem mit Auftrag abzuschließenden
Vertrag. Dies geschieht in Anlehnung an das JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).
Siehe auch Kosten.
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