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Privatgutachten

Als Privatgutachten bezeichnet man alle Gutachten die außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden. Auftraggeber können z.B. sein: - Private- oder juristische Personen - Rechtsanwälte - Behörden - Versicherungen - Firmen, Einzelhandel, Großhandel - Vereine und Verbände So kann ein Privatgutachten zur Problem- und Schadenidentifikation, Beweissicherung, Bewertung oder auch zur Vorbereitung außergerichtlicher Einigungen und Vergleiche eingesetzt werden. So hilft ein Privatgutachten einen Prozess zu beschleunigen oder ihn im besten Falle ganz zu vermeiden. In einem Gerichtsverfahren ist ein Privatgutachten kein Beweismittel, sondern ein qualifizierter Parteivortrag, der vom Gericht entsprechend beachtet, zur Kenntnis genommen, ernsthaft erwogen und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden muss Die Honorarvergütung und der Ersatz für Aufwendungen richten sich nach dem mit Auftrag abzuschließenden Vertrag. Dies geschieht in Anlehnung an das JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Siehe auch Kosten.