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Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten ist die Stellungsnahme eines unabhängigen, unparteiischen Sachverständigen zu
einem umstrittenen Sachverhalt.
Beide Parteien beauftragen einen Sachverständigen um die Umstände und den Sachverhalt verbindlich
klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten
Voraussetzungen möglich. Das Schiedsgutachten ist für beide Parteien bindend.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Verfahren ist deutlich schneller als ein gerichtlicher
Prozess. Es fallen keine Gerichts- oder Anwaltskosten an.
Einzige Voraussetzung ist die Einigung beider Parteien auf die Person des Schiedsgutachters.
Kosten: Da ein Schiedsgutachten im Kern nichts anderes ist als ein Privatgutachten wird es auch
so abgerechnet. Die Parteien können im vornherein einen Modus bestimmen wie sich die Kosten
untereinander aufteilen.
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